Unsere Angebote

Assistenzleistungen als Leistung zur Sozialen Teilhabe
Wir bieten Assistenzleistungen an, um Menschen mit Beeinträchtigungen ihre gleichberechtigte soziale Teilhabe zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.

Es handelt sich hier um Leistungen der qualifizierten und kompensatorischen Assistenz, die die leistungsberechtigte Person darin unterstützen, den Alltag einschließlich der Tagesstrukturierung selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen.

Die Leistungen umfassen zum einen die vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie die Begleitung der Leistungsberechtigen (sog. kompensatorische Assistenz, §78 Abs.2 Satz 2 SGB IX) und zum anderen die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung (sog. qualifizierte Assistenz §78 Abs.2 Satz 3 SGB IX ).

Auch Mütter und Väter mit Beeinträchtigung erhalten u.U. Leistungen zur Assistenz für die Versorgung und Betreuung ihrer Kinder (sog. Elternassistenz, §78 Abs. 3 SGB IX)

Diese Leistungen können beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Dies ist in der Regel der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder bei jungen Menschen das Jugendamt (dann im Rahmen der Jugendhilfe gem. §35a SGB XIII).

Wir helfen Ihnen sehr gerne bei der Antragstellung und beraten Sie umfassend.

Kompensatorische Assistenz gem. §78 Abs.2 Nr. 1 SGB IX
Kompensatorische Elternassistenz gem. §78 Abs. 3 SGB IX

Wir erbringen Leistungen der kompensatorischen Assistenz.

Diese Leistungen tragen zu einer eigenständigen und selbstbestimmten Alltagsbewältigung bei und umfassen die vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie die Begleitung der Leistungsberechtigten in den Bereichen

Haushaltsführung

Gestaltung sozialer Beziehungen

persönliche Lebensplanung

Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben

Freizeitgestaltung inklusive sportlicher Aktivitäten

Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen

Tagesstrukturierung

allgemeine Erledigungen des Alltags

Verständigung mit der Umwelt

Diese Assistenzleistungen umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder.

Qualifizierte Assistenz gem. §78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX
Qualifizierte Elternassistenz gem. §78 Abs. 3 SGB IX

Wir erbringen Leistungen der qualifizierten Assistenz.

Diese Leistungen dienen der Befähigung zu einer eigenständigen und selbstbestimmten Alltagsbewältigung durch Anleitungen und Übungen. Sie werden ausschließlich von Fachkräften erbracht. Sie sollen die leistungsberechtige Person darin unterstützen, in folgenden Bereichen selbständig und eigenverantwortlich zu entscheiden und zu handeln:

Haushaltsführung

Gestaltung sozialer Beziehungen

persönliche Lebensplanung

Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben

Freizeitgestaltung inklusive sportlicher Aktivitäten

Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen

Tagesstrukturieren

Allgemeine Erledigungen des Alltags

Verständigung mit der Umwelt

Diese Assistenzleistungen umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder.

Soziotherapie gem. §37a SGB V
Soziotherapie richtet sich an Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung. Ihr Ziel ist es, betroffene Personen in die Lage zu versetzen, ärztliche oder psychotherapeutische sowie ärztlich oder psychotherapeutisch verordneter Maßnahmen selbständig in Anspruch zu nehmen oder umzusetzen. Sie soll eingesetzt werden, um Krankenhausbehandlungen zu vermeiden oder zu verkürzen. Sie kann auch dann eingesetzt werden, wenn eine Krankenhausbehandlung zwar geboten, aber nicht umgesetzt werden kann. Die soziotherapeutische Fachkraft koordiniert die verordneten Leistungen, motiviert und leitete deren Inanspruchnahme an.

Zu den Angeboten der Soziotherapie gehören:

- Erstellung eines Behandlungsplans
- Dokumentation des Behandlungsverlaufs
- Analyse der häuslichen, sozialen und beruflichen Situation der leistungsberechtigen Person
- Einbeziehung des sozialen Umfeldes
- Anbindung an komplementäre Dienste
- Aktive Hilfe und Begleitung
- Praktische Übungen im Lebensumfeld zur Verbesserung von Motivation, Belastbarkeit und Ausdauer
- Anleitung zur Selbsthilfe und Selbständigkeit
- Einübung von Änderungen im Verhalten
- Übungen zur Tagesstrukturierung
- Übungen zum planerischen Denken
- Einübung von selbständiger Konfliktvermeidung bzw. -lösung
- Hilfe zur Krisenvermeidung
- Hilfe bei der Erkennung von Krisen (Frühwarnzeichen)
- Hilfe in Krisensituationen (Krisenintervention)
- Förderung der Compliance
- Förderung von gesunden Persönlichkeitsanteilen

Unser Angebot der Soziotherapie basiert auf §37a SGB V und ist somit eine Leistung der gesetzlichen --Krankenversicherungen. Sie ist ab 18 Jahren zuzahlungspflichtig, es sei denn man ist von den Zuzahlungen befreit.

Ein Anspruch auf Soziotherapie umfasst höchstens 120 Stunden innerhalb von drei Jahren.

Soziotherapie kann von Psychiater*innen, Neurolog*innen und Psychotherapeut*innen verordnet werden. Der Behandlungsplan wird zwischen Verordner*in, Behandler*in und Patient*in abgestimmt und von der soziotherapeutischen Fachkraft erstellt.

⚲  Luxemburger Str. 284,
    50937 Köln
✆ 0177 8388966
☏ 0221/16821887
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